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VGH Bayern, 28.02.2005 - 2 CS 05.90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG München, 12.07.2010 - M 8 SN 10.2346
Nachbarklage eines Sondereigentümers; Grenzanbau; Rücksichtnahmegebot; …
Bei Erteilung auch nur einer Abweichung an einer Gebäudeseite kann die Prüfung der Abstandsflächen nicht mehr auf einzelne Gebäudeseiten beschränkt werden, wie sich schon aus Art. 6 Abs. 6 BayBO - Verknüpfung von Abstandsflächenprivilegien mit der Einhaltung der vollen Abstandsfläche an anderen Gebäudeseiten - ergibt (vgl. hierzu vertiefend: BayVGH Beschl. des Großen Senats v. 17.4.2000 Az. GrS 1/1999 - 14 B 97.2901 u. BayVGH v. 28.2.2005, Az. 2 CS 05.90; Beschl. v. 14.8.2009, M 8 SN 09.3344 und insoweit bestätigend Beschl. d. BayVGH v. 26.10.2009, 2 CS 09.2121). - VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn an der dritten Gebäudeseite die Tiefe der Abstandsfläche von ½ H unterschritten wird (so BayVGH vom 28.2.2005 - 2 CS 05.90). - VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.1296
Kindertageseinrichtung im Mischgebiet; 16-m-Privileg vor einer Außenwand; …
Das gilt auch, wenn man darüber hinaus den Maßstab der Entscheidung des BayVGH im Beschluss vom 28. Februar 2005 (Az. 2 CS 05.90, RdNrn. 4 f. - juris) anlegen würde, wonach die Unterschreitung von ½ H vor der zweiten, grundsätzlich nach Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO privilegierten Seite - trotz Einhaltung von 1 H vor zwei Außenwänden - zur Unanwendbarkeit des 16-m-Privilegs führt.
- VG München, 27.02.2008 - M 8 SN 08.411
Einfügensgebot
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 28.2.2005 Az: 2 CS 05.90) erfordert die Inanspruchnahme des 16-m-Privilegs nicht nur die Einhaltung der vollen Abstandsflächentiefe von 1 H an den beiden anderen nicht privilegierten Seiten (…BayVGH Großer Senat Urt. v. Urt. v. 17.4.2000 Az: Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901), sondern auch die ordnungsgemäße Einhaltung der notwendigen Abstandsflächentiefe auf der zweiten privilegierten Seite. - VG München, 10.11.2008 - M 8 K 08.924
Nachbarrechtsverletzung bei Beantwortung von Vorbescheidsfragen in einer Weise, …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des Großen Senats vom 17.4.2000 Az: Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901, und BayVGH, Beschluss vom 28.2.2005 Az: 2 CS 05.90) setzt die Inanspruchnahme des 16 m-Privilegs voraus, dass sowohl an den beiden Seiten, die 1 H gemäß Art. 6 Abs. 4 BayBO 1998 (bzw. Art. 6 Abs. 5 BayBO 2008) einhalten müssen als auch an der zweiten Wandseite, die das 16 m-Privileg in Anspruch nehmen kann, diese erforderlichen Abstandsflächentiefen korrekt eingehalten werden. - VG München, 10.11.2008 - M 8 K 08.5329
Die positive Beantwortung einer Vorbescheidsfrage, die lediglich eine …
1.4 Abgesehen davon schließt die Tatsache, dass das Vorhaben an seiner Nordseite ebenfalls die Abstandsflächen nicht korrekt einhält (s. Urteil vom gleichen Tage im Verfahren M 8 K 08.924), auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des 16 m-Privilegs an der Südseite aus (BayVGH, Beschl. vom 28.2.2005, Az: 2 CS 05.90). - VG München, 10.03.2008 - M 8 SN 08.664
Einfügensgebot
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 28.2.2005 Az: 2 CS 05.90) erfordert die Inanspruchnahme des 16-m-Privilegs nicht nur die Einhaltung der vollen Abstandsflächentiefe von 1 H an den beiden anderen nicht privilegierten Seiten (…BayVGH Großer Senat Urt. v. 17.4.2000 Az: Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901), sondern auch die ordnungsgemäße Einhaltung der notwendigen Abstandsflächentiefe auf der zweiten privilegierten Seite. - VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 08.15
Überschreitung der Abstandsfläche wegen nicht als unbedeutend einzustufender …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs findet Art. 6 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO 1998 keine Anwendung, wenn die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO 1998 vor mehr als zwei Außenwänden unterschritten wird (BayVGH Großer Senat vom 17.04.2000 - GrS 1/1999, 14 B 97.2901 - VGHE BY 53, 89 = VwRR BY 2000, 227 = DVBl 2000, 1359 = DÖV 2000, 830 = BauR 2000, 1728 = NVwZ-RR 2001, 291 = BayVBl 2000, 562; vom 28.02.2005 - 2 CS 05.90 - juris). - VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 08.17
Überschreitung der Abstandsfläche wegen nicht als unbedeutend einzustufender …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs findet Art. 6 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO 1998 keine Anwendung, wenn die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO 1998 vor mehr als zwei Außenwänden unterschritten wird (BayVGH Großer Senat vom 17.04.2000 - GrS 1/1999, 14 B 97.2901 - VGHE BY 53, 89 = VwRR BY 2000, 227 = DVBl 2000, 1359 = DÖV 2000, 830 = BauR 2000, 1728 = NVwZ-RR 2001, 291 = BayVBl 2000, 562; vom 28.02.2005 - 2 CS 05.90 - juris). - VGH Bayern, 12.01.2010 - 2 ZB 07.252
16 m Privileg; Unterschreitung der Abstandsflächentiefe bei mehr als zwei …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, GrS. vom 17.4.2000 VGHE BY 53, 89 = BayVBl. 2000, 562; BayVGH vom 28.02.2005 Az. 2 CS 05.90 - Juris) findet Art. 6 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 BayBO keine Anwendung, wenn die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO vor mehr als zwei Außenwänden unterschritten wird. - VG München, 18.02.2009 - M 8 SN 09.320
Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der notwendigen Abstandsflächentiefe …